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i:FAO-HV SdK stellt Gegenantrag


08.02.2002
aktiencheck.de

Zur Hauptversammlung der i:FAO AG (WKN 622452), Frankfurt am Main, am 11. März 2002 hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) Gegenanträge eingereicht, in denen sie die Entlastung der Verwaltung ablehnt und sich insbesondere gegen die Absenkung des Ausübungspreises für die dem Management gewährten Aktienoptionen ausspricht. Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der SdK.

Nach Meinung der SdK ist es völlig inakzeptabel, dass der Ausübungspreis für die dem Vorstand gewährten Aktienoptionen gemäß dem Vorschlag an die Hauptversammlung auf rund 10% des ursprünglichen Preises abgesenkt werden soll. Aktienoptionen sollten Prämien für Steigerungen des Unternehmenswertes sein - mit dieser Maßnahme jedoch würde den Begünstigten quasi eine Prämie für die bisher erreichte immense Vernichtung von Aktionärsvermögen gewährt. Daher sei dieser Vorschlag abzulehnen.

Dem Vorstand kann zudem keine Entlastung gewährt werden, da er seine eigenen Umsatz- und Ergebnisprognosen weit verfehlt habe. So sei statt eines leicht positiven operativen Ergebnisses ein horrend negatives von 8,15 Mio. Euro entstanden. Dieses mache mehr als das Doppelte des ebenfalls erheblich unter den Prognosen liegenden Umsatzes von nur 3,4 Mio. Euro aus. Es sei offenkundig, dass der Vorstand das Unternehmen nicht im Griff habe und sich nicht richtig im Marktumfeld bewegen könne. Da der Aufsichtsrat gleichwohl keine Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen habe, sei er ebenso wie der Vorstand nicht zu entlasten.

Angesichts dieser Situation hält die SdK auch die der Hauptversammlung vorgeschlagene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung für völlig unangebracht, zumal das Erreichen der Gewinnschwelle überhaupt nicht absehbar sei und alle Kostensteigerungen vermieden werden müssten.


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